AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fördervereins Hamburger Sprechwerk e.V.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen des Fördervereins Hamburger Sprechwerk e.V. (nachfolgend Sprechwerk) und ihren Besuchern Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als vereinbart. 

Im Falle einer Fremdveranstaltung in den Räumen des Sprechwerks gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wenn die Karten für diese Fremdveranstaltungen über das Sprechwerk vermittelt werden, entstehen Vertragsbeziehungen zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Sprechwerk. Werden die Karten üben den Fremdveranstalter vermittelt, entstehen Vertragsbeziehungen zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Fremdveranstalter. Etwaige Ansprüche sind dann an den Fremdveranstalter zu richten, das Sprechwerk haftet in diesem Fall nicht für Vertragsverletzungen gegenüber dem Erwerber.

2. Vertragsschluss

Durch das Bezahlen einer Eintrittskarte für die Veranstaltungen des Sprechwerks kommen Vertragsbeziehungen zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Sprechwerk zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an das Sprechwerk zu richten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

3. Kartenpreise, Bezahlung und Ermäßigungen

3.1 Die gültigen Kartenpreise und sozialen Ermäßigungen werden, auf der Homepage des Sprechwerks und durch Veröffentlichung in den Informationsmaterialien bekannt gegeben. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis, ggfs. ergänzt um einen Lichtbildausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung, kann das Sprechwerk die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.

3.2 Die Bezahlung kann in bar, per SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte (ausschließlich Visa oder Master Card) erfolgen. 

3.3 Die Bezahlung kann ferner durch Einlösen von gültigen Gutscheinen erfolgen, die vom Sprechwerk ausgestellt wurden.

3.4 Sollte eine Zahlung rückbelastet werden hat das Sprechwerk Anspruch auf sofortige Bezahlung durch den Erwerber der Eintrittskarte. Der Besucher hat dem Sprechwerk jedwede Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die aus einer Rückbelastung entstehen. Im Falle einer Rückbelastung hat der Besucher die entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ pro Rückbelastung an das Sprechwerk zu erstatten. Ohne Eingang der Zahlung erhält der Besucher keinen Eintritt in die Veranstaltung.

3.5 Gem. der aktuellen Preislisten und Veröffentlichungen des Sprechwerks werden Ermäßigungen gegenüber Schülern (Schüler sind Kinder bis 18 Jahre unter Vorlage ihres Schülerausweises. Es gelten keine Abendschulen oder zweite Bildungswege), Studenten, Auszubildenden, Behinderten (Ab 80% laut Schwerbehindertenausweis) oder Erwerbslosen gewährt. Pro Person kann nur eine ermäßigte Karte erworben werden. Bei Behinderten kann zusätzlich eine Begleitperson zum ermäßigten Eintrittspreis eine Karte erwerben, wenn laut Behindertenausweis eine Begleitperson benötigt wird.

3.6 Ermäßigte Karten sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem Ausweis vorgezeigt werden, der die Voraussetzungen der Berechtigung nachweist. Kann ein entsprechender Ausweis bei Einlass nicht vorgezeigt werden, ist das Sprechwerk berechtigt, den vollen Kartenpreis zu verlangen.

3.7 „print@home“ Karten sind vom nachträglichen Ermäßigen von Karten ausgeschlossen.

4. Bestellungen, Versand, Online-Buchung, Widerruf

4.1 Kartenbestellungen sind erst ab den vom Sprechwerk veröffentlichten Vorverkaufsterminen möglich. 

4.2 Karten können auf Wunsch und Risiko des Kunden bis eine Woche vor Vorstellungsbeginn auch per Post an diesen versandt werden. Eine diesbezügliche Rechtspflicht des Sprechwerks zum Postversand von Karten besteht jedoch nicht. Für die Zusendung von Karten wird eine angemessene Versandgebühr erhoben. Im Falle des Verlusts der Karten auf dem Postwege oder danach werden Versandgebühren nicht erstattet.

4.3 Verlangt der Kunde einen Versand der Karten per Post, so ist er verpflichtet, dem Sprechwerk bis spätestens vier Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, wenn die Karten bis dahin nicht bei ihm angekommen sind. In diesem Fall ist das Sprechwerk berechtigt, Ersatzkarten bei der Abendkasse zur Abholung zu hinterlegen. 

4.4 Im Onlineverkauf geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Aus dem Spielplan des Sprechwerks wählt der Besucher Vorstellung aus. Nach einer Registrierung werden Versand und Zahlungsoptionen ausgewählt. Mit Akzeptieren der AGB und der Übermittlung der Zahlungsdaten gibt der Besucher eine verbindliche Bestellung ab und verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Karten. Mit der Auftragsbestätigung nimmt das Sprechwerk in Hamburg bzw. der Veranstalter das Vertragsangebot des Besuchers an. Für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen gilt § 312b III Ziffer 6 BGB mit der Folge, dass kein Fernabsatzvertrag zustande kommt. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

4.5 Bei Online-Kartenbestellungen über die Internetseite oder bei telefonischen Bestellungen oder Bestellungen per Post gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, dass die Bestellung verbindlich ist und sich der Kunde nicht auf ein Widerrufsrecht i.S.v. § 355 BGB berufen kann.

4.7 Wählt der Kunde bei Online-Kartenbestellungen die Option „print@home“, werden dem Kunden die Karten per E-Mail als PDF-Datei übersandt. Der Kunde ist dann verpflichtet, das Ticket selbst auszudrucken und am Vorstellungstag unaufgefordert am Einlass in Papierform vorzuzeigen.

5. print@home-Karten

5.1 Das Umtauschen von „print@home“-Karten ist nicht möglich. Vergewissern Sie sich daher unbedingt vor Absenden der Bestellung, dass Sie diese Karten zu diesem Termin auch wirklich buchen wollen.

5.2 Bitte sorgen Sie dafür, dass von Ihren „print@home“-Karten immer nur ein Ausdruck existiert.

5.3 Bitte verwahren Sie die „print@home“-Karten so sorgfältig wie Bargeld auf, so dass keine unbefugte Person davon eine Kopie machen oder anderweitigen Missbrauch betreiben kann.

5.4 Für den Fall, dass von „print@home“-Karten Mehrfertigungen auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern von unbefugt vervielfältigten „print@home“-Karten den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern.

5.5 Bitte kontaktieren Sie uns daher bei Verlust oder Diebstahl oder dem Verdacht auf unbefugte Mehrfertigungen Ihrer „print@home“-Karten umgehend unter info@hamburgersprechwerk.de 

6. Umtausch, Verfall und Verlust von Karten

6.1 Vorbehaltlich Ziffer 6.8 können aus Kulanzgründen Karten bis zum Tag der Vorstellung auf einen anderen Vorstellungstermin umgetauscht werden, soweit dieser nicht ausverkauft ist. Auf diese Regelung hat der Kunde keinen Anspruch. Mehrkosten für ein teureres Kartensegment sind vom Kunden auszugleichen, bei günstigerem Kartenpreis erfolgt keine Erstattung durch das Sprechwerk.

6.2 Karten müssen zum Tausch im Original innerhalb der oben angegeben Fristen und Konditionen im Sprechwerk vorliegen.

6.3 In allen anderen Fällen ist der Umtausch oder die Rücknahme von Karten ausgeschlossen.

6.4 Es wird kein Ersatz für verfallene Karten geleistet. Das gilt auch dann, wenn Karten verloren gegangen sind und der Kunde keine Ersatzkarten in Anspruch genommen hat.

6.5 Bei Verlust von Karten, auch auf dem Versandwege, werden bis eine Stunde vor Vorstellungsbeginn Ersatzkarten an der Kasse ausgestellt, wenn der Kunde unter Angabe der betroffenen Buchung nachweist oder glaubhaft macht, welche Karten er gekauft hat. Das Sprechwerk kann für das Ausstellen der Ersatzkarten eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.

6.6 Nimmt der Kunde bei Verlust keine Ersatzkarten gem. diesen AGB in Anspruch, bleibt er zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts gleichwohl verpflichtet.

6.7 Sollten Originalkarten und Ersatzkarten für eine Vorstellung und gleiche Plätze vorgelegt werden, haben die Originalkarten Vorrang vor den Ersatzkarten.

6.8 „print@home“-Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

7. Spielplanänderungen, Ausfall und Abbruch von Vorstellungen

7.1 Spielplanänderungen und Änderungen von Vorstellungsterminen bleiben vorbehalten. Das Sprechwerk wird sich bemühen, die Käufer von betroffenen Eintrittskarten rechtzeitig über solch Änderungen zu informieren.

7.2 Die Rückgabe von gekauften Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises oder – soweit verfügbar – deren Umtausch für einen anderen Vorstellungstermin, ist im Falle der Änderung von Vorstellungsterminen oder Spielplanänderungen möglich.

7.3 Im Falle von Ziffer 7.2 werden über die Erstattung des Kartenpreises hinausgehende Ansprüche nicht vom Sprechwerk erstattet. 

7.4 Bei einem Ausfall oder Abbruch von Vorstellungen, den das Sprechwerk nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), wird das Sprechwerk von der Leistungspflicht befreit.

7.5 Ist mehr als die Hälfte der Vorstellung zur Aufführung gebracht worden, ehe ein Abbruch der Vorstellung erfolgt, ohne dass das Sprechwerk dies zu vertreten hat, so gilt die Vorstellung als vollständig erbracht.

8. Preise

8.1 Die geltenden Preise für Karten, Umtausch, Versand, Bearbeitung von Rückbuchungen etc. sind aus den aktuellen Preislisten und Veröffentlichungen des Sprechwerks ersichtlich werden auf Anfrage durch das Sprechwerk auch nochmals mitgeteilt.

8.2. Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise und beinhalten die System- bzw. Vorverkaufsgebühr.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Die Herstellung von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Räumen des Sprechwerks ist ohne die Zustimmung der Theaterleitung untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Film-, Foto- oder Tonaufnahmegeräte dürfen bei Veranstaltungen nicht betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Falls während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb ihrer Eintrittskarte für die Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.

10. Verspäteter Einlass

Der Einlass nach Beginn der Vorstellung ist nur nach Absprache und auf Anweisung des Einlassdienstes des Sprechwerks möglich. Es besteht weder Anspruch auf Einlass nach Beginn der Vorstellung noch auf Ersatz der nicht genutzten Eintrittskarten.

11. Mobiltelefone

Der Betrieb von Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationsgeräten während der Vorstellung ist untersagt. Die Geräte sind während der Vorstellung abzuschalten.

12. Haftung, Schadensersatz

Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Sprechwerk nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung des Sprechwerks für leichte Fahrlässigkeit kommt nur bei der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) in Betracht, mit deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszweckes gefährdet ist. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

13. Hausrecht und Hausordnung

Die Theaterleitung und die von ihr beauftragten Personen üben in den Räumen des Sprechwerks das Hausrecht aus. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die die Vorstellung oder den Betrieb stören oder Besucher belästigen, können des Hauses verwiesen werden Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art, dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Es ist nicht gestattet, eigene Getränke und Nahrungsmittel oder angeschaltete Mobiltelefone sowie sonstige störende Gegenstände und Tiere mit in den Zuschauerraum zu nehmen. Das Rauchen ist in den Räumen des Sprechwerks grundsätzlich untersagt. Es gelten die Hausordnung sowie sonstige veröffentlichte Hinweise des Sprechwerks.

14. Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Soweit das Sprechwerk für die Verarbeitung von Daten im Auftrag externe Dienstleister eingeschaltet hat, sind diese ebenfalls zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten zum 01.08.2021 in Kraft Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.